Fachinformationen ING-Letter
Die Fachzeitschrift ING-Letter erscheint mehrmals im Jahr mit Informationen zur Haftung, aktueller Rechtsprechung, Neuem zur HOAI und zu Schadenfällen.
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Ausgaben 2023
ING Letter MAI 2023 (Haftungsrisiken im Rahmen der Energieberatung, Ransomware-Angriff – was tun?)
Ausgaben 2022
ING Letter OKTOBER 2022 (Akquise oder Auftrag – alles umsonst?, Building Information Modeling)
ING Letter MAI 2022 (Haftung für Dritte und Embargos, Datenschutz im digitalen Zeitalter)
Ausgaben 2021
ING Letter OKTOBER 2021 (Grenzüberschreitendes Arbeiten, Überwälzung von Planungsaufgaben, Ransomware-Attacken)
ING Letter JUNI 2021 (EU-Drohnenverordnung, Leitungsschäden, Cyberschäden – Besonderheiten im Kontext mit BIM)
ING Letter MAI 2021 (Die neue HOAI 2021 – Änderungen und Auswirkungen)
Ausgaben 2020
ING Letter OKTOBER 2020 (Rechtsschutz im Rahmen der Berufs-Haftpflichtversicherung)
ING Letter Juni 2020 (Risiken bei der Planung von Bauvorhaben durch COVID-19, Gesamtschuldnerische
Haftung, Cyberrisiken: Datenleck)
Ausgaben 2019
ING Letter SEPTEMBER 2019 (HOAI: Verstoß gegen Europäisches Recht, Haftung und Versicherung, Schadenfall Balkonsanierung)
ING Letter JUNI 2019 (Haftung der am Bau Beteiligten, HOAI: wie geht es weiter?)
Ausgaben 2018
ING Letter JUNI 2018 (Cyberrisiken fest im Griff)
ING Letter APRIL 2018 (Building Information Modeling – BIM -)
Ausgaben 2017
ING Letter DEZEMBER 2017 (Mit dem neuen Bauvertragsrecht werden Änderungen in Planungsverträgen leichter, Basiswissen: Nebenkosten – Einzelnachweise können auch mit Pauschalen kombiniert werden, Honorar: Die Klage der EU gegen die HOAI kann Mindestsatzprozesse nicht blockieren, Büro: An Sylvester können bestimmte Honorarforderungen verjähren)
ING Letter OKTOBER 2017 (Die Planungsgrundlagen werden im Werkvertragsrecht jetzt anerkannt, Honorar: Nebenkosten sind mehr als nur die Telefon- und Fotokopierkosten, Haftung: Ohne Kostenrahmen keine Haftung für spätere Budget-Überschreitung, Vergabe: Bieterfragen können auch noch kurz vor Ende der Angebotsfrist gestellt werden)
ING Letter MAI 2017 (Ingenieur- und Architektenverträge jetzt eigenständige BGB-Kapitel, Honorar: Amtliche Verfügungen über die Honorarbasis der Planer unwirksam, Haftung: Ungeeigneter Beton begründet auch ohne Schadenssymptome einen Mangel, BGH: Bieter erhalten bei Unterkostenangeboten Anspruch auf Preisprüfung)
ING Letter MÄRZ 2017 (EuGH-Urteil gegen die HOAI hätte keine rückwirkenden Konsequenzen, Honorar: Kein Zusatzhonorar bei Überschreitung vereinbarter Baukostenobergrenzen, Haftung: Ohne Kostengrenze keine Haftung des Planers für Baukostenüberschreitung, Büro: Beschränkte Berufshaftung nur mit echten Partnerschaftsgesellschaften)
Ausgaben 2016
ING Letter DEZEMBER 2016 Sonderausgabe Cyber