ROHRMANN Versicherungsmakler OHG

Fachmakler für Architekten, Bauingenieure und Beratende Ingenieure

Bauwesenversicherung (Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung)

Der Bauherr haftet beim Hausbau, der Sanierung, dem Umbau oder Anbau für Schäden die er Dritten zufügt. Aus Paragraph 823 BGB ergibt sich die Grundlage der Verschuldenshaftung: und damit der Grund für den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung / Bauherrenhaftpflicht: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“ Der Bauherr einer Immobilie haftet somit unbeschränkt mit dem gesamten Eigentum, inklusive des Teils, der vielleicht erst später hinzukommt, wenn er Verursacher eines schuldhaft entstanden Schadens ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der

Sparteninformation Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauleistungsversicherung schützt das Bauvorhaben gegen unvorhergesehende Schäden an versicherten Bauleistungen. Diese nicht vorhersehbaren Schäden können z.B. Einflüsse durch Witterung oder Vandalismus entstehen. Die Bauleistungsversicherung leistet keine Entschädigung bei nicht fachgerecht hergestellten Leistungen. Hierfür haftet der Bauunternehmer gegenüber den Bauherrn für den eingetretenen Mangel.

Häufig wird mit der Bauleistungsversicherung die Feuerrohbauversicherung abgeschlossen. Diese kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über die Gebäudeversicherung abgedeckt werden.

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Sparteninformation Bauleistungsversicherung

Wir erstellen Ihnen gerne ein persönliches Angebot zur Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung. Bitte senden Sie uns hierfür den ausgefüllten Erfassungsbogen.

Fragebogen zur Risikoerfassung Bauherrenhaftpflicht- / Bauleistungsversicherung

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