Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, Beratenden Ingenieure, Baubetreuer und Sachverständige

Viele Selbständige unterschätzen das Risiko ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, wie Sie sich und Ihr Büro vor Existenz bedrohenden Risiken absichern können.

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Die Grundlagen für den Haftpflichtversicherungsvertrag bilden nach dem Versicherungs-vertragsgesetz (VVG) die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtver-sicherung“ (AHB). Die AHBs sind allgemein gehalten und können jeder Berufsgruppe oder auch privaten Risiken zugeordnet werden. Die AHBs unterscheiden sich kaum bei den einzelnen Versicherern.

Da die Berufsgruppe der Architekten/ Ingenieure aber eigene spezifische Risiken aufweist, reichen diese allgemeinen Bedingungen nicht aus. Deswegen erfolgt die Anpassung an die Besonderheiten dieser Berufsgruppen durch die „Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen“

Kurzbeschreibung Berufshaftpflichtversicherung

Besondere Einschlüsse


Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes

Zur Situation der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten.
(Artikel für das Deutsche Architektenblatt 10/2003 von Oliver Krüger und Oliver Thormann)