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Die Grundlagen für den Haftpflichtversicherungsvertrag bilden nach dem
Versicherungs-vertragsgesetz (VVG) die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen
für die Haftpflichtver-sicherung“ (AHB). Die AHBs sind allgemein
gehalten und können jeder Berufsgruppe oder auch privaten Risiken zugeordnet
werden. Die AHBs unterscheiden sich kaum bei den einzelnen Versicherern.
Da die Berufsgruppe der Architekten/ Ingenieure aber eigene spezifische Risiken
aufweist, reichen diese allgemeinen Bedingungen nicht aus. Deswegen erfolgt
die Anpassung an die Besonderheiten dieser Berufsgruppen durch die „Besonderen
Bedingungen und Risikobeschreibungen“
Kurzbeschreibung Berufshaftpflichtversicherung
Gesetz
zur Modernisierung des Schuldrechtes
Zur Situation der Berufshaftpflichtversicherung
der Architekten.
(Artikel für das Deutsche Architektenblatt 10/2003 von
Oliver Krüger und Oliver Thormann)