Aus aktuellem Anlass empfehlen wir Ihnen die Kenntnisnahme der beiliegenden Nachweise durch die Bauherren bei Architektenvertragabschluß unterschriftlich anerkennen zu lassen.
Im Streitfall müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Beratungspflicht nachgekommen sind.
Anmerkung zum Architektenvertag
Beratungspflicht des Architekten
Checklisten zur Bauleistungsversicherung
Fragen + Antworten zur Bauleistungsversicherung
Wegweiser Bauleistung
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudenneubauten durch Auftraggeber (ABN)
Bauleistung_Klausel_55.pdf
Bauleistung_Klausel_80.pdf
Bauleistung_Klausel_81.pdf